Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Vertragsparteien & Gültigkeit
§1.1 Gültigkeit
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das Unternehmen Deal 4 Wheels
PC 2016, PC 2017, Internationaler Flughafen von LS
Leistellennummer: 995
§1.2 Vertragsparteien
Vertragspartner sind all jene, die ein Fahrzeug kaufen, verkaufen oder ein Fahrzeug auf Raten kaufen.
§2 Datenschutz
Der Vertragspartner stimmt zu, dass personenbezogene Daten wie Name und Telefonnummer oder andere persönliche Informationen firmenintern verarbeitet werden dürfen. Des Weiteren stimmt der Vertragspartner der Weitergabe von Daten an staatliche Behörden zur Aufklärung, Bearbeitung und Vollstreckung von Straftaten zu.
§3 Verkauf von Fahrzeugen an Deal 4 Wheels
Der Vertragspartner versichert Deal 4 Wheels, dass das Fahrzeug alle gesetzlichen Bestimmungen zur Zulassung im Straßenverkehr erfüllt. Hierzu zählen insbesondere illegale Tuningteile oder verbautes illegales Tuning. Vor dem Verkauf hat der Vertragspartner dies zu prüfen.
Falls dies nicht der Fall sein sollte, so baut Deal 4 Wheels das Fahrzeug auf Kosten des Verkäufers zurück.
Der Vertragspartner haftet voll für entstandene Kosten im Zusammenhang mit der Zulassung im Straßenverkehr durch unwahre Angaben des Vertragspartners, die nach dem Weiterverkauf anfallen.
§4 Ankauf von Fahrzeugen von Deal 4 Wheels
Alle Ansprüche, die nach dem Kauf im Zusammenhang mit der Zulassung im Straßenverkehr entstehen, gelten dem ursprünglichen Verkäufer des Fahrzeuges.
Beim Ankauf von Fahrzeugen gelten besondere Bedingungen:
- Option 1: Deal 4 Wheels kauft ein Auto auf Kommission an, dies gilt vor allem für Fahrzeuge, deren Verkauf nicht gesichert ist. Der Verkäufer übergibt die Fahrzeugpapiere und alle Schlüssel an Deal 4 Wheels. Das Fahrzeug wird ausgestellt. Bei Verkauf innerhalb von 4 Wochen erhält der Verkäufer das Geld. Wird es nicht verkauft, geht der Besitz (Papiere und Schlüssel) zurück an den Verkäufer, der sich bei Deal 4 Wheels melden muss.
- Option 2: Deal 4 Wheels kauft ein Auto im direkten Austausch für Bargeld an. Dies gilt vor allem für Fahrzeuge, die sich leichter auf dem Gebrauchtwagen-Markt verkaufen lassen. Der Verkäufer übergibt Papiere und Schlüssel.
§5 Ratenkauf
Der Vertragspartner verpflichtet sich, während eines laufenden Ratenvertrags keine Änderungen am Fahrzeug vorzunehmen, die die Zulassung im Straßenverkehr beeinflussen, insbesondere kein illegales Tuning.
Sollte dies dennoch geschehen, verpflichtet sich der Vertragspartner, das Fahrzeug auf eigene Kosten so zurückzubauen, dass es wieder zugelassen werden kann. Andernfalls behält sich Deal 4 Wheels zivilrechtliche Schritte vor.
§6 Inspektionspflicht
Der Vertragspartner übernimmt keine Haftung für die Nichteinhaltung der Inspektionspflicht. Käufer oder Verkäufer sind selbst verantwortlich dafür, dass das Fahrzeug die gesetzliche Inspektion erfüllt.
§7 Finanzierungsangebot
Der Vertragspartner hat die Möglichkeit, ein Fahrzeug zu finanzieren. Die Laufzeit ist im Kauf- und Ratenvertrag geregelt und kann in Absprache mit Deal 4 Wheels verlängert werden – maximal jedoch auf 4 Wochen. Eine Verlängerung muss schriftlich im Vertrag vermerkt sein.
Die Anzahlung bei der Finanzierung richtet sich nach dem Gesamtwert des Fahrzeugs:
- Fahrzeuge bis 20.000 $ – keine Ratenzahlung möglich
- Fahrzeuge ab 20.000 $ – mindestens 50% Anzahlung
- Kommissionsfahrzeuge – mindestens 60% Anzahlung
Vor Ablauf der Finanzierungsfrist erhält der Vertragspartner eine SMS-Erinnerung über die offene Finanzierung.
§8 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit im Übrigen unberührt. An ihre Stelle tritt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. Gleiches gilt bei Vertragslücken.